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    Konzerte Wuerzburg
    Mrz 22, 2014
    0

    Kinder und Jugendliche auf Konzertveranstaltungen

    Sowohl besorgte Eltern als auch flügge werdende Teenies stellen sich immer wieder die Frage, wie es um die Begleitpersonenregelung bei Musikkonzerten bestellt ist. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kinder und Jugendliche auf Konzerten.

    Gesetzliche Regelung

    Grundsätzlich fällt ein Konzert aus staatlicher Sicht nicht in die Kategorie Tanzveranstaltung und unterliegt damit nicht dem §5 des Jugendschutzgesetzes. Somit entfallen auch die dort vermerkten Alters- und Uhrzeitbestimmungen.

    Vor dem Kauf der Tickets ist trotzdem Vorsicht geboten: Jeder Konzertveranstalter hat – vor allem bei Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren – seine eigene Regelung. Es gibt Konzerte, die rein theoretisch auch mit einem Baby besuchen werden dürfen, andere Veranstalter schließen Kinder im Alter von unter 6 Jahren kategorisch aus. Prüfen Sie hier unbedingt die Vorgaben des Konzertveranstalters.

    Jugendliche bis 14 Jahre

    Bei Jugendlichen lassen sich die Regelungen vereinfacht folgendermaßen zusammenfassen: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen Konzerte nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person besuchen. Die begleitende Person muss dabei älter als 18 Jahre sein. Handelt es sich bei der Begleitperson nicht um einen Elternteil, ist eine von einem Elternteil unterschriebene Vollmacht zur Personensorgeberechtigung mitzuführen. Außerdem hat der Personensorgeberechtigungsvollmacht eine Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils beizuliegen, und auch die Begleitperson benötigt einen gültigen Personalausweis.

    Der nunmehr Vertretungsberechtigte hat den Jugendlichen auch während des Konzertes zu beaufsichtigen. Eine Begleitperson kann durchaus mehrere Jugendliche begleiten und beaufsichtigen, es ist also nicht pro Jugendlichem eine eigene Begleitperson notwendig.

    Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

    Jugendliche über 14 Jahren müssen sich im Falle einer Kontrolle mittels eines Schüler- oder Kinderausweises legitimieren können.

    Zusammenfassung

    Kinder 0-6 Jahre Jugendliche 6-14 Jahre Jugendliche 14-18 Jahre
    Individuelle Richtlinien des Konzertveranstalters prüfen. Nur mit Begleitperson älter als 18 Jahre, mitzuführen sind:

    • Vom Elternteil unterschriebene Vollmacht zur Personensorgeberechtigung
    • Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils
    • Ausweis des Personensorgeberechtigten
    Legitimation mittels Schüler- bzw. Personalausweises erforderlich

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